Allgemeine Geschäftsbedingungen

ART. I – BESTÄTIGUNG DER BESTELLUNG

1.1 Nur eine vom Verkäufer unterzeichnete Bestellbestätigung ist für diesen bindend. Die Erfüllung der Bestellung erfolgt gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Bestellschein und den Rechnungen aufgeführt sind, und gelten unter Ausschluss der eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden, auch wenn er diese schon vor, während oder nach der Bestellung angeführt hat. Die Verkaufsvereinbarung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Ein Beginn der Erfüllung gilt als Bestätigung, außer diese wird unter Bedingungen ausgeführt.
1.2 Jede Stornierung der Bestellung muss schriftlich erfolgen. Sie gilt nur nach schriftlicher Annahme durch den Verkäufer. Bei Stornierung fällt eine Entschädigungssumme von 20 % des Gesamtbetrags der Bestellung an, wobei bei spezifischer Herstellung Zusatzkosten vorbehalten sind. Diese Entschädigungssumme deckte alle fixen und variablen Kosten und einen möglichen Ertragsausfall.

ART. II – BESCHREIBUNG DER ZU LIEFERNDEN GÜTER

2.1 Die Güter werden gemäß Bestellschein oder Rechnungsrückseite geliefert.

ART. III – PREISANGEBOTE

3.1 Angebote gelten immer als Richtwerte und sind nicht bindend. Die dem Kunden verrechneten Preise entsprechen den im Katalog genannten Preisen, die bei Bestellung gelten.
3.2 Die Katalogpreise sind ohne Zölle, Steuern und Liefer-, Transport- und Versicherungskosten zu verstehen. Die Preise sind die im Katalog aufgeführten, außer wenn sich der Verkäufer gezwungen sieht, diese aufgrund einer Veränderung des Niveaus der Kostenstruktur der fixen oder variablen Kosten anzupassen. Diese Preisveränderung wird dem Kunden zum Bestellzeitpunkt und vor der Lieferung mitgeteilt.

ART. IV – LIEFERFRISTEN

4.1 Die Lieferfristen werden nur zu Informationszwecken mitgeteilt und sind deshalb nicht bindend, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen den Parteien. Jede Verspätung bei der Erfüllung kann zu einer Buße, Entschädigung oder dem Vertragsbruch führen.

ART. V – KONTROLLE – GARANTIE

5.1 Der Käufer verpflichtet sich, die Ware sofort nach der Lieferung zu überprüfen.
5.2 Jegliche Transportschäden oder Versäumnisse beim Transport müssen sofort auf dem Transportschein, der bei Annahme unterschrieben wurde, vermerkt werden. Unsichtbare Transportschäden müssen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Beschwerden zu Schäden oder Verlusten beim Transport werden danach nicht mehr angenommen (s. CMR-Bedingungen).
5.3 Andere unsichtbare Schäden / bei der Lieferung versteckte Fehler können zum Ersatz führen, wenn diese innerhalb einer angemessenen Frist und innerhalb von acht Tagen nach Entdecken erfolgen.
5.4 Die Verkäufergarantie beschränkt sich ausschließlich auf den Ersatz der Produkte, die als fehlerhaft erkannt werden, ausgenommen alle anderen Entschädigungen oder Schadenersatzzahlungen.
5.5 Für unsere Produkte gilt ebenfalls eine Garantie von 12 Monaten gegen Fabrikationsfehler. Diese Produktgarantie beschränkt sich auf die Reparatur der Produkte, den Ersatz von defekten Teilen oder den Ersatz des ganzen Produkts, was jeweils von uns bestimmt wird.
5.6 Der Kunde kann keinen Ersatz oder Reparatur verlangen, wenn dieser aufgrund einer falschen Montage, einer unangemessenen Nutzung, der falschen Wartung oder Anpassung der Produkte entstand. Der Ersatz und die Reparatur unterliegen der strikten Einhaltung der Bezahlungsfristen und -bestimmungen. Der Verkäufer kann weder für die falsche Nutzung der verkauften Produkte oder die Konsequenzen aus einer anderen Nutzung als der vorgesehenen haftbar gemacht werden.

ART. VI – EIGENTUMSÜBERGANG

6.1 Die gelieferten Waren verbleiben im Besitz des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtsumme, der Kosten und Zinsen.
6.2 Bei Versand durch den Verkäufer unterliegt die Lieferung gemäß den CMR-Bedingungen den Risiken des Verkäufers. Übernimmt der Käufer den Transport, unterliegen die Risiken der Lieferung dem Käufer, der sich gegen alle möglichen Schadensrisiken versichern muss.
6.3 Wenn der Käufer dies wünscht, kann er sich gegen falsche Bestellungen versichern, wie dies auf dem Bestellschein und im Katalog angegeben ist.

ART. VII – BEZAHLUNG

7.1 Außer bei gegensätzlichem Hinweis, sind die Rechnungen an Eghezée zu bezahlen.
7.2 Die Rechnungssumme ist netto zu bezahlen. Die Banküberweisungskosten sind durch den Käufer zu tragen. Ein Rabatt für Sofortzahlung ist nur nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
7.3 Bei Nichtbezahlung bis zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt werden ohne vorherige Mahnung und bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in der Höhe von 12 % pro Jahr fällig. Bei nicht vollständiger oder teilweiser Bezahlung der ganzen oder einem Teil der Rechnung zum Fälligkeitszeitpunkt ohne gültigen Grund, wird auf den restlichen Betrag ein Zuschlag von 12 % nach nicht schlüssiger Mahnung mittels einem Betrag von mindestens 124 Euro und maximal 1860 Euro fällig, auch nach Annahme der Aufschubfristen.
7.4 Die Nichtbezahlung bis zum Fälligkeitszeitpunkt einer einzigen Rechnung ermöglicht das sofortige Einfordern aller anderen Rechnungen, auch wenn diese noch nicht fällig sind.
7.5 Die Ausgabe und/oder Annahme von Wechseln oder anderen begebbaren Dokumenten führt nicht zur Schuldumwandlung und bedeutet keine Ausnahmeregelung von den Geschäftsbedingungen. Alle Inkasso- und Forderungskosten für einen angenommenen oder zurückgewiesenen Wechsel obliegen dem Käufer.
7.6 Unbeschadet der Bedingungen in Artikel 5.1 müssen alle Reklamationen bezüglich Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach deren Erhalt erfolgen.

ART. VIII – GARANTIEN

8.1 Falls das Vertrauen des Verkäufers in die Kreditwürdigkeit des Käufers aufgrund gerichtlicher Maßnahmen gegen den Verkäufer und/oder erkennbarer anderer Geschehnisse, die das Vertrauen in die Erfüllung der vom Käufer eingegangenen Verpflichtungen infrage stellen und/oder unmöglich machen, erschüttert wird, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Käufer geeignete Garantien zu verlangen. Weigert sich der Käufer, hierauf einzugehen, behält der Verkäufer sich das Recht vor, die gesamte Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, auch wenn die Waren bereits vollständig oder teilweise versandt wurden. In diesem Falle fällt ein Betrag zur Entschädigung gemäß Artikel 1.2 an.

ART. IX – ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

9.1 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass alle Waren des Auftraggebers, die sich in Zwischenlagern oder den Fabrikationsanlagen des Verkäufers befinden, vom Verkäufer als Kaution für den Betrag der schon gelieferten Waren zurückbehalten werden können.
9.2 Die Güter, die vom Auftraggeber zur Verarbeitung oder Zwischenlagerung gegeben wurden, gehören zu einer unteilbaren Vereinbarung, auch wenn dieser in aufeinanderfolgenden Etappen erfolgt.

ART. X – SCHULDENREGELUNG

10.1 In Streitfällen sind allein die Gerichte des Gerichtsbezirks Namur zuständig.
10.2 Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, bei Streitigkeiten zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen, dass nur belgische Gesetze anwendbar sind.
10.3 Alle Eintreibungskosten von Rechts wegen, inklusive Honorare, sind vom Käufer zu tragen.